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Schule aktuell

Inhaltsübersicht:

1. Bologna und die europäische Hochschulausblidung (Überblick)

2. Infomation zum BIBB-Projekt "Berufsorientierung" des ifw

3. Das aktuelle Interview (Bundesministerin A. Schavan; 6.12.2009)

4. Thüringer Ferientermine bis 2016/17

5. Bildung in Deutschland 2010 ( Aktueller Bildungsbericht)

1.Der Bologna-Prozess (Europäische Hochschulausbildung)

 Der 1999 gestartete Bologna-Prozess hat zu einer erfolgreichen Modernisierung der deutschen Hochschulen beigetragen. Im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe hatte sich Deutschland gemeinsam mit seinen europäischen Nachbarn die Aufgabe gestellt, bis zum Jahr 2010 einen europäischen Hochschulraum zu schaffen. In Deutschland haben wir die Chance genutzt, durch die größte Hochschulreform seit Jahrzehnten die Qualität von Studienangeboten zu verbessern, mehr Beschäftigungsfähigkeit zu vermitteln und die Studiendauer zu verkürzen.

Ziel des Bologna-Prozesses ist es, dass Europa durch die Einführung eines gestuften Studiensystems aus Bachelor und Master mit europaweit vergleichbaren Abschlüssen, die Einführung und Verbesserung der Qualitätssicherung sowie die Steigerung der Mobilität im Hochschulbereich stärker zusammenwächst. So kann das vorhandene Wissenspotenzial besser ausgeschöpft werden.

Der Bologna-Prozess ist ein freiwilliger Prozess, der vor allem durch den Dialog der beteiligten Staaten und der eingebunden Organisationen, der sogenannten Stakeholder, vorangetrieben wird. Der Austausch von Good Practice ist ein wesentliches Element der Zusammenarbeit. Auch über 2010 hinaus werden die 46 Bologna-Mitgliedstaaten, Hochschulen, Studierende und weitere Beteiligte an dem Ziel einer vielfältigen, attraktiven und transparenten europäischen Hochschullandschaft arbeiten.

Zum Bologna-Prozess erhalten Sie hier Informationen

    * zur historischen Entwicklung
    * zu den Inhalten
    * zum Stand der Umsetzung in Deutschland

Die Entwicklung von den Anfängen bis heute
SORBONNE-ERKLÄRUNG

Um das enorme Potenzial an den europäischen Hochschulen besser zu nutzen, müssen Studierende und wissenschaftliches Personal innerhalb Europas mobil und die jeweiligen Abschlüsse vergleichbar und gegenseitig anerkannt sein. Daher haben die Bildungsminister aus Deutschland, Frankreich, Italien und dem Vereinigten Königreich am 25. Mai 1998 anlässlich der 800 Jahr-Feier der Universität von Paris in der sog.Sorbonne-Erklärung ihren Willen bekundet, bestehende Hemmnisse abzubauen und die Grundlagen für eine verbesserte europäische Zusammenarbeit im Bereich der Hochschulentwicklung zu schaffen.
BOLOGNA-ERKLÄRUNG

Die Initiative der Unterzeichnerstaaten der Sorbonne-Deklaration wurde von anderen europäischen Staaten positiv aufgenommen. Bereits am 19. Juni 1999 unterzeichneten 30 europäische Staaten die sog.Bologna-Erklärung und bekannten sich zu dem Ziel, bis zum Jahr 2010 einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Für Deutschland haben Bund und Länder gemeinsam unterzeichnet und sich damit klar zu dem Ziel bekannt, die Reform des deutschen Hochschulwesens im europäischen Kontext voranzutreiben.
DIE NACHFOLGEKONFERENZEN IN PRAG (2001), BERLIN (2003), BERGEN (2005) UND LONDON (2007)

Zur Überprüfung, ob die vereinbarten Ziele in den verschiedenen Teilnehmerstaaten auch erreicht werden, wurde bereits in der Bologna-Erklärung beschlossen, alle zwei Jahre die erzielten Fortschritte auf gesonderten Konferenzen zu bilanzieren. Die erste Nachfolgekonferenz zu Bologna fand mit bereits 33 europäischen Unterzeichnerstaaten am 19. Mai 2001 in Prag statt. Auf der zweiten Folgekonferenz, die am 18. und 19. September 2003 in Berlin durchgeführt wurde, wurden sieben weitere europäische Staaten aufgenommen. Die dritte Folgekonferenz fand am 19./20. Mai 2005 in Bergen (Norwegen) statt, dievierte vom 17. bis 18. Mai 2007 in London. Zentrale Ziele und Vereinbarungen zwischen den Beteiligten werden jeweils in den Kommuniqués der Ministertreffen festgehalten.

    * Prager Kommuniqué
    * Berliner Kommuniqué
    * Bergener Kommuniqué
    * Londoner Kommuniqué

Am 28./29. April 2009 haben die Benelux-Länder (Belgien, Niederlande, Luxemburg) in den belgischen Städten Leuven und Louvain-la-Neuve die fünfte Nachfolgekonferenz ausgerichtet. Die Ministerinnen und Minister aus den 46 Bologna-Staaten beschlossen, die gute Zusammenarbeit miteinander und mit den beteiligten Institutionen auch in der nächsten Dekade fortzusetzen. Die weitere gemeinsame Arbeit an der vollständigen Umsetzung der Reformen ist erforderlich, um die Attraktivität der europäischen Hochschulen zu steigern, die Mobilität der Studierenden auszuweiten und das Lebenslange Lernen fortzuentwickeln. Die Erhöhung der Mobilität von Studierenden und akademischem Personal bleibt eines der Kernziele des Bologna-Prozesses. In Leuven wurde vereinbart, dass europaweit bis 2020 20% aller Graduierten einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt im Ausland absolviert haben sollen.  Erstmalig nahmen in Leuven im Anschluss an die Ministerkonferenz auch Vertreter aus 15 außereuropäischen Ländern an einem Bologna-Forum teil, in dem Möglichkeiten einer Kooperation ausgelotet wurden.

Das nächste Ministertreffen findet im Rahmen der Bologna-Jubiläumskonferenz statt, die von Österreich und Ungarn gemeinsam am 11. und 12. März 2010 in Wien und Budapest durchgeführt wird. Zur nächsten ordentlichen Ministerkonferenz lädt Rumänien als Gastgeberland am 27. und 28. April 2012 nach Bukarest ein.

Die Mitgliedschaft am Bologna-Prozess steht allen Ländern offen, die die Europäische Kulturkonvention des Europarats unterzeichnet haben und sich bereiterklärt haben, in ihrem eigenen Hochschulwesen die Ziele des Bologna-Prozesses zu verfolgen und umzusetzen.
AM BOLOGNA-PROZESS BETEILIGTE STAATEN SIND:

Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien (flämische und französische Gemeinschaft), Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, die "ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien", Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, der Heilige Stuhl, ,Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Moldau, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, die Russische Föderation, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien,, ,Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern. Außerdem ist die Europäische Kommission stimmberechtigtes Mitglied der Follow-up-Gruppe.

Neben den Mitgliedsstaaten bilden die beratenden Mitglieder ein prägendes Element des Bologna-Prozesses. Zu ihnen gehören der Europarat, der Arbeitgeberverband BusinessEurope, der paneuropäische Gewerkschaftsverbund Education International (EI), die European Association for Quality Assurance in Higher Education (ENQA), die European Students' Union (ESU), die European University Association (EUA), die European Association of Institutions in Higher Education (EURASHE) und das European Centre for Higher Education (UNESCO-CEPES).
ORGANISATION DES BOLOGNA-PROZESSES

Zwischen den Ministerkonferenzen finden regelmäßig - mindestens zweimal jährlich - Treffen der Bologna Follow-up Group (BFUG) statt, in dem die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Organisationen auf hoher Beamtenebene vertreten sind. Den Vorsitz in der Bologna Follow-up Group hat die jeweilige EU-Präsidentschaft.
Organisatorische Unterstützung erhält die BFUG durch das Bologna-Sekretariat, das jeweils von dem Land (oder den Ländern) gestellt wird, das die nächste Ministerkonferenz ausrichtet. Die Website desBologna-Sekretariats enthält für Interessenten aus aller Welt allgemeine Informationen über Ziele und Inhalte des Bologna-Prozesses, die Mitgliedsländer und Organisationen sowie über internationale Seminare, die zu den verschiedenen Bereichen des Bologna-Prozesses angeboten werden.
In Deutschland obliegt die Umsetzung der Reformen Bund und Ländern im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten. Begleitet wird der Reformprozess durch eine Bund-Länder Arbeitsgruppe "Fortführung des Bologna-Prozesses", an der auch Mitglieder der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), des Deutschen Akademischer Austauschdienst (DAAD), der Studierenden, Sozialpartner und des Deutschen Studentenwerks (DSW) sowie der Akkreditierungsrat beteiligt sind.
Die Inhalte des Bologna-Prozesses

Die Ziele des Prozesses wurden seit der Bologna-Erklärung 1999 auf den Ministerkonferenzen immer weiter ergänzt:

    * Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse (Bachelor und Master), Einbeziehung der Promotionsphase als dritte Stufe in den Bologna-Prozess, wobei sie gleichzeitig als erste Berufstätigkeit anerkannt wird
    * Definition eines Rahmens vergleichbarer und kompatibler Hochschulabschlüsse auf nationaler und europäischer Ebene (Qualifikationsrahmen) und Einführung eines Leistungspunktsystems (ECTS)
    * Förderung der Mobilität durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch die Einführung und Intensivierung von Hochschulkooperationen und Doppelabschlüssen (Joint Degrees), sowie die Beseitigung von Mobilitätshemmnissen
    * Verbesserung der Anerkennung von Abschlüssen und Studienleistungen durch die Ratifizierung und Umsetzung der Lissabon-Konvention; Einführung von Transparenzinstrumenten wie ECTS und Diploma Supplement
    * Europäische Zusammenarbeit im Bereich der Qualitätssicherung sowie Förderung der Qualitätssicherung auf institutioneller, nationaler und europäischer Ebene Umsetzung der in Bergen beschlossenen Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung, u.a. durch die Einrichtung eines Europäischen Qualitätsregisters EQAR, in das Qualitätssicherungsagenturen auf Antrag aufgenommen werden, die nach den Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum arbeiten
    * Förderung der europäischen Dimension in der Hochschulausbildung
    * Einbettung in das Konzept des Lebenslangen Lernens durch Schaffung von flexiblen Lernangeboten im Hochschulbereich oder durch Verfahren für die Anerkennung früher, auch außerhalb der Hochschule erworbener Kenntnisse.
    * Beteiligung der Studierenden am Bologna-Prozess; Stärkung der sozialen Dimension der Hochschulbildung durch mehr Chancengerechtigkeit (participative equity)
    * Steigerung der Attraktivität des Europäischen Hochschulraums im globalen Maßstab. Der Europäische Hochschulraum will attraktiv und offen für die Welt bleiben. Mit einer in London beschlossenen "Strategie zum Europäschen Hochschulraum im globalen Rahmen" sollen in den nächsten Jahren die Informationen zum Bologna-Prozess verbessert, die partnerschaftliche Zusammenarbeit verstärkt und Fortschritte bei der Anerkennung von Qualifikationen und Studienabschnitten erreicht werden
    * Berufsqualifizierung/Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen aller drei Stufen muss stärker in den Fokus gerückt werden. Die Hochschulen müssen für eine breite Wissensgrundlage sorgen, aber auch auf den Arbeitsmarkt vorbereiten. Die besten wissenschaftlichen Talente müssen exzellent auf eine wissenschaftliche Karriere vorbereitet werden.

Keine Aktionslinie, aber seit Bergen (2005) ein fester Bestandteil des Bologna-Prozesses ist das sogenannte Stocktaking, eine regelmäßige Bestandsaufnahme zu den Fortschritten bei der Umsetzung der Bologna-Reformen. Grundlage dafür bilden nationale Berichte aller Mitgliedsländer, die auf der Basis eines vorgegebenen Fragenkatalogs erstellt werden. Die Ergebnisse des Stocktaking (Bericht 2007, Bericht 2005) werden je nach Sachgebiet in Form von Indikatoren oder verbaler Bewertung jeweils zu den Ministerkonferenzen veröffentlicht.

Um die Datenlage zur Mobilität und zur sozialen Dimension in Europa zu verbessern, haben die Ministerinnen und Minister in London das europäische Statistikamt Eurostat und das vom BMBF maßgeblich geförderte EUROSTUDENT-Projekt der HIS GmbH zudem aufgefordert, gemeinsam entsprechende Indikatoren zu entwickeln.
Die Bologna-Reformen in Deutschland

Vereinbarungen aus den internationalen Gremien des Bologna-Prozesses werden von Bund und Ländern im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten umgesetzt. Koordiniert werden die Arbeiten von der Arbeitsgruppe "Fortführung des Bologna-Prozesses. In Vorbereitung der Ministerkonferenzen legen das BMBF und die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) regelmäßig, zuletzt im November 2008, einen Bericht zur Umsetzung der Bologna-Zielsetzungen in Deutschland vor. Im Vorfeld der jeweiligen Ministerkonferenzen haben BMBF und KMK ein Bologna-Symposium ausgerichtet. Zur Vorbereitung der Leuven-Konferenz fand ein solches Symposium am 30. Januar 2009 statt, um in einem größeren Kreis von Beteiligten den Stand der Umsetzung und die Perspektiven des Bologna-Prozesses zu diskutieren. Fazit: Bei allen Herausforderungen, die sich bei der Implementierung der Reformen stellen, hat der Bologna-Prozess zu einer erfolgreichen Modernisierung der deutschen Hochschulen beigetragen, zu einer Vielfalt von innovativen Angeboten geführt und die Verbindungen innerhalb des europäischen Hochschulraums gestärkt. Neben zahlreichen Einzelanregungen, gab es den verbreiteten Wunsch, die Politik möge in Leuven den eingeschlagenen Weg fortführen und national schlüssig umsetzen.

Um die Hochschulen bei der Einführung des neuen Studiensystems zu unterstützen, informiert, berät und unterstützt die Hochschulrektorenkonferenz im Rahmen ihres Bologna-Zentrums die Hochschulen bei der konkreten Umsetzung der Bologna-Ziele organisatorisch und konzeptionell. Das vom BMBF geförderte Projekt der HRK umfasst auch ein Internetangebot zu Themen rund um den Bologna-Prozess.
BACHELOR UND MASTER

Die Umstellung der Studiengänge auf das zweistufige Bachelor-/Master-Studiensystem (BA/MA) ist das bekannteste Ergebnis der Bologna-Reform.
Das Bachelor/Master-System eröffnet den Studierenden neue Möglichkeiten für eine Kombination attraktiver Qualifikationen sowie für eine flexiblere Verbindung von Lernen, beruflichen Tätigkeiten und privater Lebensplanung. Der Bachelor führt bereits nach drei bis vier Jahren zu einem berufsbefähigenden Abschluss, so dass der Berufseinstieg früher als bisher möglich ist. Vor allem aber ist dieses Studiensystem international kompatibel und bildet damit die Grundlage für mehr Mobilität im Studium. Die konkrete Zulassung zur zweiten Stufe, einem Masterstudiengang, hängt auch von den erbrachten Leistungen in der ersten Stufe ab.
Die Einführung des gestuften Studienmodells bedeutet keineswegs den Bruch mit der akademischen Tradition. Auch in einer gestuften Studien- und Abschlussstruktur kann die in Deutschland erreichte hohe Qualität der wissenschaftlichen Ausbildung erhalten werden. Allerdings reicht es nicht aus, bestehende Studienangebote lediglich umzuetikettieren. Entscheidend ist eine Reform der Studieninhalte und damit unter Umständen eine Straffung und bessere Strukturierung der Curricula, sowie eine Verbesserung der Studierendenbetreuung. Nur so können die in Deutschland im internationalen Vergleich zu langen Studienzeiten verkürzt , und so das Alter der Absolventen und die hohen Studienabbrecherquoten gesenkt werden.

Grundlage für die Einführung der Bachelor- und Masterstudiengänge bilden die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen.
AKTUELLE DATEN

Zum Wintersemester 2008/2009 waren 75 Prozent aller Studiengänge (9.200 von insgesamt 12.300 Studiengängen) an deutschen Hochschulen auf BA/MA umgestellt. Gegenüber dem Sommersemester 2008 nahm die Zahl der neuen Studiengänge damit um mehr als 20 % zu. Insbesondere in den Fachhochschulen ist die Umstellung mit 94% aller Studiengänge schon sehr weit fortgeschritten. Die meisten Studierenden mit Ziel Bachelor oder Master finden sich in der Fächergruppe Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie der Fächergruppe Mathematik und Naturwissenschaften. Der Großteil der nicht umgestellten Studiengänge (ca. 1.900) führt zu staatlichen bzw. kirchlichen Abschlüssen.

Der Anteil von Studierenden in BA/MA-Studiengängen lag gemessen an der Gesamtstudierendenzahl im Wintersemester 2007/2008 bei mehr als 30 %. Knapp zwei Drittel der Studienanfänger immatrikulierten sich in einem umgestellen Studiengang (64,5 %). Bei den Absolventen lag der Anteil der neuen Studiengänge im Jahr 2007 noch bei 14,3 %. Insgesamt belegen die Zahlen eine große Dynamik bei der Einführung der gestuften Studienstruktur, die sich in den kommenden Jahren auch bei den Absolventenzahlen niederschlagen wird.
VERBESSERUNG DER ANERKENNUNGSVERFAHREN

Mit der Einführung von Modulen und von Leistungspunkten nach dem European Credit Transfer System (ECTS) hat die Flexibilität und Transparenz des Studiums deutlich zugenommen. ECTS ist ein quantitatives Maß für die Gesamtbelastung des Studierenden durch die für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen.

Seit 2005 haben alle Studierenden ohne besonderen Antrag und kostenlos einen Anspruch auf das Diploma Supplement. Dieses enthält einheitliche Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen und damit verbundenen Qualifikationen. Das Diploma Supplement wird den offiziellen Dokumenten über Hochschulabschlüsse als ergänzende Information beigefügt.

Mit der Ratifizierung der Lissabon-Konvention (Übereinkommen von Europarat und UNESCO über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region) erfüllt Deutschland eine wichtige Forderung des Bologna-Prozesses in Bezug auf die Anerkennung von Studienleistungen im Ausland. Das Übereinkommen hat zum Ziel, die Anerkennung des in einem Vertragsstaat erlangten Abschlusses in einem anderen Vertragsstaat zu erleichtern.

Ansprechpartner für konkrete Fragen zur Anerkennung ist die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz. Sie unterstützt Hochschulen und Dienststellen, die Entscheidungen im Zusammenhang mit der Bewertung und Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise zu treffen haben, insbesondere durch fachliche Gutachten.

In einem Nationalen Aktionsplan Anerkennung, den Bund und Länder unter Beteiligung der Interessensträger 2006 ausgearbeitet haben, werden Handlungsfelder für die Anerkennung benannt.
QUALITÄTSSICHERUNG: EVALUATION UND AKKREDITIERUNG

Evaluationen heben die Stärken und Schwächen einer Einrichtung bzw. der Studienprogramme hervor. Systematische und regelmäßige Evaluationen tragen zur Verbesserung der Qualität der Lehre und der Forschung an den Hochschulen sowie der Studien- und Arbeitsbedingungen bei. Die Evaluation ist als allgemeine Aufgabe der Hochschulen in allen Landeshochschulgesetzen verankert.

Mit der Akkreditierung wird geprüft, ob die Hochschulen bei der Gestaltung ihrer Studiengänge fachliche Mindeststandards einhalten bzw. bestimmte Strukturvorgaben erfüllen. Studierenden und Arbeitgebern sollen dadurch verlässliche Orientierungen hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen und Hochschulen gegeben werden. Auf Beschluss der Kultusministerkonferenz wurde ein nationaler Akkreditierungsrat eingerichtet, der für die Durchsetzung vergleichbarer Qualitätsstandards zuständig ist. Der Akkreditierungsrat akkreditiert und überwacht Agenturen, die Studiengangsakkreditierungen durchführen. Grundlage für die Akkreditierung bilden die Standards und Leitlinien für die Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum.

Zusätzlich zur Programmakkreditierung wurde 2007 auch die Systemakkreditierung eingeführt. Mit ihr wird das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule überprüft
Als staatliches Mitglied begleitet und unterstützt Deutschland auch die Arbeit des Europäischen Qualitätsregisters EQAR. Das Register nimmt nach Überprüfung durch ein unabhängiges Gremium Qualitätssicherungsagenturen auf, die auf der Grundlage der Standards und Leitlinien operieren, und unterstützt damit die europaweite Einhaltung von Qualitätsstandards im Hochschulbereich.

Zur Unterstützung der Hochschulen bei der Qualitätssicherung hat der Bund 1998 gemeinsam mit den Ländern das Projekt Q bei der Hochschulrektorenkonferenz ins Leben gerufen. Das Projekt dient u.a. der  Weiterentwicklung der unterschiedlichen Qualitätssicherungsverfahren und koordiniert die deutsche Position im europäischen Rahmen.
NATIONALER QUALIFIKATIONSRAHMEN

Der Qualifikationsrahmen zielt darauf ab, Qualifikationen im Hinblick auf Arbeitsbelastung, Niveau, Lernergebnisse, Kompetenzen und Profile zu definieren. Neben einer Erhöhung der Transparenz und Vergleichbarkeit der angebotenen Ausbildungsgänge werden Bezugspunkte und Ziellinien für die Gestaltung, Evaluation und Akkreditierung von Studiengängen gesetzt und dadurch die Qualitätssicherung an den Hochschulen unterstützt.

Bereits 2003 hat eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Hochschulrektorenkonferenz, der Länder und des BMBF mit der Erarbeitung eines nationalen Qualifikationsrahmen für den Hochschulbereich unterBerücksichtigung der Schnittpunkte zur Berufsbildung und zum Lebenslangen Lernen begonnen. Mit der Ausarbeitung eines nationalen Qualifikationsrahmens bis 2005 gehört Deutschland zu den ersten Bologna-Staaten, die auf nationaler Ebene einen an Lernergebnissen orientierten Rahmen vergleichbarer Hochschulabschlüsse entwickelt haben.

Bei der Erarbeitung des Qualifikationsrahmens wurde besonderer Wert auf Kompatibilität mit dem übergreifenden Qualifikationsrahmen im Europäischen Hochschulraum gelegt, der auf der Bergen-Konferenz verabschiedet wurde und im wesentlichen eine dreistufige Struktur (Bachelor, Master und Doktorat) vorsieht. Die Übereinstimmung des nationalen Qualifikationsrahmens mit dem europäischen Rahmen wurde festgestellt im Rahmen einer Selbst-Zertifizierung.

Neben den beiden genannten Qualifikationsrahmen im Bologna-Prozess wird auf Grundlage eines Europäischen Qualifikationsrahmens (EQF) zudem derzeit ein Deutscher Qualifikationsrahmen (DQR) erstellt, der alle Bildungsbereiche abdeckt. Vertreter von Bund, Ländern und Hochschulen sind an dem Diskussionsprozess beteiligt.
MOBILITÄT

Politisches Ziel ist es, dass 50% der Studierenden studienbezogen ins Ausland gehen und 30% der deutschen Studierenden wenigstens ein Semester ihres Studiums im Ausland absolvieren. Dazu sind Qualität und Transparenz des Studienangebots sowie die Kompatibilität der Abschlüsse wichtig.

Auch die finanzielle Förderung trägt zur Mobilität der Studierenden bei. Mit der Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist seit dem 1.1.2008 innerhalb der EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz das gesamte Studium einschließlich Studienabschluss förderungsfähig. Außerhalb der EU können Studienaufenthalte im Rahmen einer ansonsten in Deutschland durchgeführten Ausbildung bis zu einem Jahr, ggf. auch bis zu fünf Semestern, gefördert werden. Mittlerorganisation wie der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und die Erasmus-Programme vergeben darüber hinaus Stipendien für Studien (-aufenthalte) im Ausland, die durch Hochschulkooperationen und Programme, die zu Doppelabschlüssen in Deutschland und einem Partnerland führen (Joint Degrees), weiter an Attraktivität gewinnen.
PROMOTIONSPHASE

Bereits im September 2003 erklärten die europäischen Bildungsministerinnen und -minister die Promotionsphase - ergänzend zu Bachelor und Master - zum so genannten dritten Zyklus des Bologna-Prozesses. Mit dem Bergen-Kommuniqué wurde deshalb ergänzend festgestellt, dass dieser dritte Zyklus in der Regel einem drei- bis vierjährigen Vollzeitstudium entspricht und Doktorandinnen und Doktoranden sowohl als Studierende wie auch als Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler anerkannt werden. Die Konferenz der für die Hochschulen zuständigen Ministerinnen und Minister forderte die Universitäten auf, im Rahmen der Promotionsphase verstärkt die interdisziplinäre Ausbildung und die Entwicklung beruflicher Qualifikationen zu fördern und konstatierte Bedarf an strukturierten Promotionsstudiengängen sowie an einer besseren Betreuung und Bewertung.

Die Aufnahme der Promotionsphase in den Bologna-Prozess bedeutet keine europaweite Vereinheitlichung der Promotion. Einig sind sich die Ministerinnen und Minister darin, dass die Förderung des Wissens durch originäre Forschung das Kernelement der Doktorandenausbildung in Europa ist und bleibt und, dass eine Überregulierung der Doktorandenausbildung zu vermeiden ist.
LEBENSLANGES LERNEN

Bund und Länder haben am 5. Juli 2004 in der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) die gemeinsame Strategie für das "Lebenslange Lernen" in der Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Die Verständigung über das "Lebenslange Lernen" dokumentiert die Bereitschaft und Fähigkeit, unser Bildungssystem zukunftsfähig zu gestalten und einen Beitrag dafür zu leisten, dass Europa zu einer der wettbewerbsfähigsten Wissensgesellschaften der Welt wird (Einzelheiten zum Lebenslangen Lernen hier).
SOZIALE DIMENSION

Mit Blick auf den wachsenden Bedarf an qualifizierten Hochschulabsolventen und auf die überdurchschnittlich guten Arbeitsmarkt- und Karrierechancen für Hochschulabsolventen ist es ein Ziel des Bologna-Prozesses, soziale Hindernisse zu beseitigen und eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen.

Eine Arbeitsgruppe "Soziale Dimension" in der das BMBF, die Länder und alle Interessensträger vertreten sind, hat dazu im Jahr 2008 einen nationalen Aktionsplan Soziale Dimension entwickelt.

(Quelle: BMBF 25.09.2009)

 

 
2. Information zum BIBB-Projekt des ifw

Aktuelle Information an alle Regelschulen und Gymnasien des Kreises Altenburger Land

Im Rahmen eines BIBB- Projektes "Berufsorientierung" bietet das ifw allen Schülern der Klassenstufen 8 - 10 eine kostenfreie Teilnahme an einem Programm der individuellen Berufsorientierung auf folgenden Berufsfeldern:

-   Metallbauer/in

-   Anlagenmechaniker/in

-   Elektroniker/in

Die berufliche Orientierung erfolgt individuell, praktisch und handlungsorientiert.Dazu finden u. a. differenzierte Beratungsgespräche statt.Das Projekt zielt auf Einblicke in fachtheoretische und fachpraktische Anforderungen und damit einher gehende konkrete Arbeitsaufgaben in den Fachkabinetten des ifw.

Der Umfang des Programms beträgt 80 Stunden. Für die Durchführung des Programms können sowohl Praktika während der Schulzeit als auch die schulfreie Zeit genutzt werden. In Abstimmung mit den jeweiligen Schulen ist dies auch im Rahmen des Fachunterrichts Wirtschaft, Recht, Technik möglich.

Ziele des Projektes sind:

eine verbesserte Ausbildungsreife der Schüler;

vertiefte Kenntnisse über eigene Fähigkeiten, Fertigkeiten und Resourcen;

Vermittlung konkreter Zusammenhänge zwischen schulischen Fächern/ Lerninhalten und beruflichen Anforderungen am praktischen Beispiel;

Heranführung an handwerkliche Berufe;

Gestaltung von realen Arbeitsabläufen in Handwerksbetrieben;

Erleichterung des Übergangs von der Schule zur Berufsausbildung.

Weitere Auskünfte erteilen:

Frau Hirsch; Tel. 03448 4401 30; uhirsch@ifw-jena.de

Herr Rühlmann; tel. 03448 4401 24; mruehlmann@ifw-jena.de

Für Informationswünsche und Anmeldungen steht ihnen selbstverständlich auch das Portal zur Verfügung:

info@ifw-jena.de


berufseinstieg@dr-waechter.de

3. Aktuelles Interview mit Annette Schavan

„Ich wünsche mir mehr Bildungsbürger“
Forschungsministerin Annette Schavan über die Fehler nach Bologna, richtiges Investieren und das Studium heute. Die Fixierung auf sechs Semester ist zu eng“, sagt sie im Interview mit dem Tagesspiegel.

Frau Schavan, wovon haben Sie während Ihres Theologiestudiums gelebt?

Ich habe zunächst eine Förderung nach Bafög und danach ein Teilstipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung bekommen. Und in der Sommerzeit habe ich Rentenbescheide in einem Landesversicherungsamt bearbeitet.

Ihre Eltern haben Sie unterstützt?

Ja, haben sie. Allerdings hatte ich als Studentin den Ehrgeiz, meinen Eltern nicht zu sehr auf der Tasche zu liegen.

Nirgendwo in den entwickelten Ländern ist es heute als Kind armer Eltern so schwer, einen Hochschulabschluss zu erreichen, wie in Deutschland. Das ist ein vernichtendes Urteil.

Der OECD-Bildungsbericht zeigt, dass in Deutschland 84 Prozent der Erwachsenen mindestens einen Bildungsabschluss der Sekundarstufe zwei haben. Das liegt weit über dem internationalen Schnitt. Sie haben alle Chancen, eine Ausbildung oder ein Studium aufzunehmen. Da bleibt vor allem die Frage: Warum beginnen viele ein Studium und beenden es nicht?

Wie lange wird man uns den Vorwurf, eine Bildungsrepublik vor allem für Bildungsbürger zu sein, noch machen?

Ich wünsche mir eigentlich noch viel mehr Bildungsbürger. Wer jenen wirksam helfen will, die jetzt zu wenig Bildungschancen haben, darf nicht Bildungsbürger schwächen wollen. Im Übrigen bin ich zuversichtlich, dass wir es in den nächsten Jahren schaffen können, dass jeder Jugendliche gute Voraussetzungen für eine Ausbildung hat. Vorausgesetzt, dass wir nicht nur über Geld reden.

Worüber sonst?

Als ich in den sechziger Jahren aufs Gymnasium kam, da gab es sehr viele Familien, in denen es zuvor noch nie jemand bis auf die höhere Schule geschafft hatte. Die Familien hatten meist wenig Geld. Und sie mussten für die Schulbücher zahlen. Diese Familien haben auf vieles verzichtet, um ihren Kindern diese Chance zu geben. Heute habe ich den Eindruck, dass die wohlhabende Gesellschaft Bildungsinvestitionen vor allem als staatliche Investitionen sieht. Zur öffentlichen Verantwortung für Aufstiegschancen gehört auch die private Bereitschaft, sie wahrzunehmen. Unsere Gesellschaft muss mehr Neugierde auf Bildung wecken, sonst helfen immer mehr Investitionen nicht wirklich.

Die Koalition will zwölf Milliarden Euro mehr in Bildung investieren. Wofür?

Das Geld soll etwa zur Hälfte in Bildung und Forschung fließen. In der Bildung wird insbesondere dort investiert, wo Bildungsarmut überwunden werden und Teilhabe ermöglicht werden muss. Über die konkreten Investitionen werden wir jetzt mit Ländern, Kommunen und Stiftungen sprechen.

Sie wollen Familien zum Bildungssparen ermuntern. Was versprechen Sie sich?

Wir greifen die Erfahrungen mit dem Bausparen auf. Das ist die Chance der sogenannten kleinen Leute, zu Wohneigentum zu kommen. Jetzt geht es um Anreize für Investitionen in die Bildung. Die Botschaft ist: Bildungsinvestitionen lohnen sich nicht nur für den Staat, sondern für jeden Bürger.

Wie soll eine alleinerziehende Verkäuferin mit wenig Geld das schaffen?

Es gibt viele Familien, die sich das Bildungssparen leisten können. Und für die, die nicht sparen können und deren Kinder deshalb besonders gefährdet sind, kein Studium aufnehmen zu können, gibt es eine Grundförderung über das Bafög. Zusätzlich soll es einkommensunabhängig ein Bildungsstipendium von 300 Euro monatlich für rund zehn Prozent der Studierenden geben.

Dazu benötigen Sie Zuschüsse aus der Wirtschaft, die sich aussuchen wird, welche Studenten sie fördern will…

Die Kriterien für die Vergabe der Stipendien werden die Hochschulen und nicht die Wirtschaft festlegen. Außerdem kann dieses Programm ein wirkungsvoller Anreiz sein, ehemalige Studenten, die jetzt gut verdienen, zur Stiftung von Stipendien zu ermuntern. Meine ehemalige Hochschule hat mich bereits angeschrieben und ich habe ihr gern ein Stipendium zur Verfügung gestellt. Ich bin sicher, dass es viele gibt, die Bafög oder ein Stipendium erhalten haben und die jetzt einen Beitrag zur Finanzierung unseres Bildungssystems leisten können.

Stipendien erhalten erfahrungsgemäß Kinder aus bildungsnahen Familien. Bildungssparen können sich gut verdienende Eltern leisten. Wäre es angesichts der geringen Chancen von Kindern aus sozial schwachen Schichten nicht sinnvoller, wenn der Staat das Geld für das Bafög nutzt?

Das Bafög muss Kindern, die von ihren Eltern nicht unterstützt werden können, ein Studium ermöglichen. Deshalb haben wir es erhöht und den Kreis der Berechtigten erweitert. Und wer sagt denn, dass das Bildungsstipendium nur an Studierende geht, denen Leistung von zu Hause aus leichter fällt? Die Hochschulen werden Kriterien dafür festlegen. Da wird sich zeigen, dass Leistung und Begabung nicht von der Herkunft abhängig sind.

Länder und Kommunen sagen, Sie würden die Steuern senken und in Kauf nehmen, dass vor Ort Geld für Investitionen fehlt.

Wir nehmen diese Sorge ernst und arbeiten deshalb an einem politischen Gesamtkunstwerk. Wir müssen auf der einen Seite faire Beziehungen zwischen Bürgern und Staat schaffen, damit insbesondere Familien mit kleinen Einkommen entlastet werden. Und wir dürfen andererseits die bereits begonnenen Investitionen in Bildung nicht gefährden. Deshalb haben wir uns im Koalitionsvertrag zu zwölf Milliarden Euro zusätzlichen Investitionen entschlossen. Und wenn es jetzt darum geht, die finanzielle Lücke zu schließen, die noch bleibt, um unser Investitionsziel bis 2015 zu erreichen, dann werden wir den Ländern entgegenkommen. Und zwar über den bisher vereinbarten Anteil des Bundes hinaus.

Sie sprechen über das Ziel, die Gesamtausgaben für Bildung bis 2015 auf zehn Prozent des Sozialeinkommens zu steigern?

Richtig. Daran sind vier Akteure beteiligt. Die Kommunen mit 17 Prozent, die Wirtschaft mit 24, die Länder mit 51 und der Bund mit acht Prozent. Wenn es jetzt darum geht, die noch bestehende Finanzierungslücke bis 2015 zu schließen, dann haben die Länder das nachvollziehbare Interesse, dass sich der Bund stärker engagiert. Darüber sprechen wir bis zum Bildungsgipfel der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am 16. Dezember.

Die Studierenden streiken unter anderem, weil es zu wenig Personal gibt und sie kein Vertrauen in den Bachelor haben.

Beim Hochschulpakt II ist eine Zulage zur Verbesserung der Qualität vereinbart, Hochschulen stellen bereits mehr Lehrkräfte ein. Ich denke, wir sind mitten in einer Entwicklungsphase, in der die Anhebung des Niveaus der Lehre im Mittelpunkt steht. Der Bachelor ist Bestandteil des Bologna-Prozesses in 46 Ländern. In keinem ist der Master-Abschluss die Regel. Den deutschen Kritikern sage ich: Es stehen bislang ausreichend Masterstudiengänge zur Verfügung. Und was die Unsicherheit über den Bachelor betrifft, appelliere ich an die Wirtschaft, noch deutlicher zu machen, dass die Absolventen sehr gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Wir prüfen gerade, welche Arbeitsmarkterfahrungen die ersten Absolventen gemacht haben. Stellt sich heraus, dass wir mehr Masterstudiengänge benötigen, werden wir das in der Finanzierung des Hochschulpaktes III, der bis 2020 reicht, berücksichtigen.

Verstehen Sie den Unmut der Studierenden über den sechssemestrigen Bachelor, über den Zeitdruck?

Ich habe von Anfang an gesagt, dass die Fixierung auf sechs Semester zu eng ist. Das war auch keine politische Vorgabe. Jetzt werden wir sehen, wie viele Studiengänge mit sieben oder acht Semestern es gibt und ob das ausreichend ist.

Haben Sie auch so studieren müssen?

Ich warne vor Nostalgie. Auch ich bin nicht durchs Studium flaniert. Das war weder bei Natur- noch bei Ingenieurwissenschaftlern so. Und auch nicht bei den Theologen. Ich habe Vorlesungen und Seminare unter anderem in Dogmatik, Fundamentaltheologie, Altem und Neuem Testament, alter und neuer Kirchengeschichte, Sozialethik, Moraltheologie und Liturgiewissenschaft belegt. Das war ein klar strukturiertes Programm. In der Diskussion wird heute leicht vergessen, dass es gerade in den Geisteswissenschaften vor Bologna gigantische Abbrecherquoten gab. Ich will mich Veränderungen nicht verschließen. Aber wir müssen genau sehen, wo sie sinnvoll sind.

Was wollen Sie ändern?

Die Hochschulen müssen prüfen, wo die Stofffülle das Studium behindert, ob jede Vorlesung wirklich mit einer Prüfung beendet werden muss, wo Mobilität verhindert wird, wo nur alter Wein in neue Schläuche gefüllt worden ist. Das alles hat nichts mit Geld zu tun, sondern mit Strukturen. Und an deren Optimierung arbeiten die Hochschulen. Genau, wie das in anderen Ländern getan wird. Vier Wochen nach der internationalen Bologna-Konferenz wird es am 12. April eine deutsche Konferenz geben, bei der wir entscheiden, welche weiteren Schritte nötig sind, zum Beispiel im Blick auf die Betreuungsverhältnisse.

Welches bildungspolitische Ziel versteckt sich hinter dem Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kleinkinder zu Hause erziehen?

Das ist eine Diskussion, die in der Umsetzung erst 2013 ansteht. Sie jetzt zum Abschluss bringen zu wollen, ist in der hitzigen Debattenlage unmöglich. Ich bin dafür, in Ruhe ein Konzept zu erarbeiten, mit dem diese Familienleistung die Eltern darin unterstützt, ihre Kinder optimal zu fördern. Da gibt es noch viele Ideen zwischen Kita und Flachbildschirm.

Das Gespräch führten Antje Sirleschtov und Anja Kühne
(Quelle: Der Tagesspiegel 6.12.2009; zitiert nach BMBF am 08.12.2009)

 

4.Thüringer Ferientermine bis 2016/2017 stehen fest

Matschie: „Zeit zur Erholung nutzen“

Die Ferientermine in Thüringen für die Schuljahre 2012/2013 bis 2016/2017 stehen fest. Abhängig vom jeweiligen Schuljahr können die Schulen eigenverantwortlich bis zu drei weitere Ferientage geben. Thüringens Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Christoph Matschie, sagte dazu: „Steht während der Unterrichtszeit das Lernen im Vordergrund, so sollten die Ferien vor allem zur Erholung und für eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung genutzt werden.“

Schuljahr 2012/2013

Herbstferien
22. Oktober 2012
bis
03. November 2012
Weihnachtsferien
24. Dezember 2012
bis
05. Januar 2013
Winterferien                    
18. Februar 2013
bis
23. Februar 2013
Osterferien
25. März 2013
bis
06. April 2013
schulfreier Tag
10. Mai 2013
 
 
Sommerferien
15. Juli 2013
bis
23. August 2013
Den Schulen stehen im Schuljahr 2012/2013 drei weitere freie Tage für Ferien zur Verfügung.
 
 
Schuljahr 2013/2014
 
Herbstferien
21. Oktober 2013
bis
02. November 2013
Weihnachtsferien
23. Dezember 2013
bis
04. Januar 2014
Winterferien
17. Februar 2014
bis
22. Februar 2014
Osterferien
19. April 2014
bis
02. Mai 2014
schulfreier Tag
30. Mai 2014
 
 
Sommerferien
21. Juli 2014
bis
29. August 2014
Den Schulen stehen im Schuljahr 2013/2014 dreiweitere freie Tage für Ferien zur Verfügung.
 
 
 
 
Schuljahr 2014/2015
 
Herbstferien
06. Oktober 2014
bis
18. Oktober 2014
Weihnachtsferien
22. Dezember 2014
bis
03. Januar 2015
Winterferien
02. Februar 2015
bis
07. Februar 2015
Osterferien
30. März 2015
bis
11. April 2015
schulfreier Tag
15. Mai 2015
 
 
Sommerferien
13. Juli 2015
bis
21. August 2015
Den Schulen stehen im Schuljahr 2014/2015 zwei weitere freie Tage für Ferien zur Verfügung.
 
 
Schuljahr 2015/2016
 
Herbstferien
05. Oktober 2015
bis
17. Oktober 2015
Weihnachtsferien
23. Dezember 2015
bis
02. Januar 2016
Winterferien
01. Februar 2016
bis
06. Februar 2016
Osterferien
24. März 2016
bis
02. April 2016
schulfreier Tag
06. Mai 2016
 
 
Sommerferien
27. Juni 2016
bis
10. August 2016
Den Schulen stehen im Schuljahr 2015/2016 drei weitere freie Tage für Ferien zur Verfügung.
 
 
Schuljahr 2016/2017
 
Herbstferien
10. Oktober 2016
bis
22. Oktober 2016
Weihnachtsferien
23. Dezember 2016
bis
31. Dezember 2016
Winterferien
06. Februar 2017
bis
11. Februar 2017
Osterferien
10. April 2017
bis
21. April 2017
schulfreier Tag
26. Mai 2017
 
 
Sommerferien
26. Juni 2017
bis
09. August 2017
Den Schulen steht im Schuljahr 2016/2017 einweiterer freier Tag für Ferien zur Verfügung.

 

5. Bildungsbericht "Bildung in Deutschland 2010"

Kultusministerkonferenz und BMBF stellen sich den Herausforderungen des demografischen Wandels

Am 17.06.2010 haben die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gemeinsam den von unabhängigen Experten erarbeiteten Bericht "Bildung in Deutschland 2010" vorgestellt.
Der dritte Bildungsbericht untersucht in seinem Schwerpunktkapitel, welche Perspektiven sich für das Bildungswesen durch den demografischen Wandel ergeben. Die Ergebnisse des aktuellen Bildungsberichts belegen, dass die Zukunft unserer Gesellschaft wesentlich davon abhängt, ob es gelingt, die bereits eingeleiteten dynamischen Modernisierungsprozesse des Bildungssystems zu verstärken.

Der Präsident der Kultusministerkonferenz und bayerische Kultusminister Dr. Spaenle betonte dazu: "Auch in Zeiten der Finanzkrise gilt: Investitionen in Bildung und Forschung haben Priorität. Sie leisten einen zentralen Beitrag, um unser Bildungssystem zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer zu sichern. Dabei erbringen Länder und Kommunen den mit Abstand größten Beitrag an den Bildungsausgaben in Deutschland."

Parlamentarischer Staatssekretär Braun: "Bildung muss weiter Priorität haben. Gerade auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten gehört die Weiterentwicklung des Bildungssystems zu den zentralen Zukunftsaufgaben. Die Bundesregierung hält deshalb an dem Ziel fest, dass im Jahr 2015 für Bildung und Forschung zehn Prozent des Bruttoinlandsproduktes ausgegeben werden. Sie investiert deshalb in dieser Legislaturperiode 6 Mrd. Euro in Bildung."

Neben den aktuellen Entwicklungen stellt der Bildungsbericht 2010 erstmals auch Perspektiven des Bildungswesens im demografischen Wandel vor, der für das Bildungswesen weitreichende Auswirkungen haben wird: Alternde Gesellschaft: Anwachsen des Anteils der Personen, die 65 Jahre oder älter sind, bis zum Jahr 2025 um 21%, Rückgang der Altersgruppe der unter 30-Jährigen bis 2025 von 25,5 auf 21,3 Mio. um 16,4%; Sinken der Gesamtzahl der Bildungsteilnehmer bis 2025 um insgesamt 15%. Rückgang der Schülerzahlen an allgemeinbildenden Schulen von 9 Mio. (2008) auf 7,3 Mio. (2025) um 18,9%; insbesondere in westdeutschen Flächenländern;
Große regionale Unterschiede vor allem zwischen Ballungsräumen/Großstädten mit einer Zunahme und dem ländlichen Raum mit einer Abnahme von Bildungsteilnehmern.

Die aktuellen Entwicklungen bestätigen die in den vergangenen Berichten aufgezeigten Trends:
Zunehmendes Betreuungsangebot von Kindern unter drei Jahren und neuer Personalhöchststand bei pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen;
Verdoppelung der Schülerinnen und Schüler, die Ganztagsangebote nutzen - mittlerweile arbeitet fast jede zweite Schule des Primar- und Sekundarbereichs I im Ganztagsbetrieb; Steigendes Bildungsniveau: der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit Hochschulzugangsberechtigung ist in den vergangenen Jahren weiter gestiegen; zugleich ist der Anteil der Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss rückläufig; zunehmende Qualifikation zeigt sich vor allem bei Frauen;
Höchststand bei der Zahl der Studienanfänger, sodass die Studienanfängerquote mit 43% (2009) deutlich über der Zielmarke von 40% liegt; ebenso ist die Zahl der Studienabsolventen weiter gestiegen; Anstieg der absoluten Bildungsausgaben von 147,8 Mrd. Euro (Anteil von 6,1% am BIP) im Jahr 2007 auf 155 Mrd. Euro (Anteil von 6,2% am BIP) im Jahr 2008; Verbesserung der Ausbildungsmarktsituation mit einem Rückgang des Übergangssystems.

Der demografische Wandel stellt neue Herausforderungen an Wirtschaft und Gesellschaft, zu deren Bewältigung das Bildungssystem einen wesentlichen Beitrag leisten muss:
Die Bildungsteilnehmer müssen über den gesamten Lebenslauf qualifiziert werden. Insbesondere die Arbeitskräfteentwicklung macht einen Ausbau von Bildungsangeboten und Qualifizierungsmöglichkeiten auf allen Stufen erforderlich.

Die Kluft in den Bildungsverläufen von Kindern und Jugendlichen, die bestehende Bildungsangebote erfolgreich nutzen, und jenen, bei denen sich schwierige soziale und kulturelle Rahmenbedingungen nachteilig auswirken, muss deutlich verringert werden. Die wirtschaftliche und gesellschaftliche Zukunft Deutschlands wird mit davon abhängen, inwieweit auch für sozial Benachteiligte und Menschen mit Migrationshintergrund durch deren Bildungsbeteiligung eine erfolgreiche Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben ermöglicht wird. Auch unter den sich verändernden demografischen Bedingungen der kommenden Jahre muss eine regional ausgewogene Bildungsversorgung sichergestellt werden. In der "alternden Gesellschaft" muss zum einen durch eine verstärkte berufsbezogene Weiterbildung das Qualifikationspotenzial der Bevölkerung gesichert und zum anderen durch nicht berufsbezogene Weiterbildungsangebote die gesellschaftliche Teilhabe der älteren Bevölkerung erhöht werden.

Parlamentarischer Staatssekretär Braun: "Der aktuelle Bildungsbericht zeigt, dass wir angesichts des demografischen Wandels die Potenziale aller Kinder und Jugendlichen entwickeln müssen. Der Bund wird deshalb 3 Mrd. Euro in die Schaffung von mehr Bildungsgerechtigkeit investieren. Konkret gehören dazu lokale Bildungsbündnisse und der Einsatz von Bildungslotsen für den Übergang von der Schule in die Ausbildung. Darüber hinaus schaffen wir mit 3 Mrd. Euro die Voraussetzungen für den Ausbau der Hochschulbildung."

Der Präsident der Kultusministerkonferenz wies in diesem Zusammenhang auf die Chancen des föderalen Prinzips hin: "Der demografische Wandel wirkt sich in den einzelnen Ländern unterschiedlich aus - je nach regionalen und standortspezifischen Gegebenheiten. Unser föderales Bildungssystem ist bestens geeignet, diesen unterschiedlichen Herausforderungen im Bildungswesen passgenau zu begegnen. Es ermöglicht den Ländern, ihre gemeinsam im Rahmen der Kultusministerkonferenz entwickelten Leitlinien länderspezifisch auszugestalten. So haben die Länder bereits im März 2010 eine Förderstrategie für leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler verabschiedet. Zudem werden die Übergänge von der Schule in die Ausbildung mit Hilfe eines nachhaltigen Ausbildungspakts weiter verbessert. Und die Kultusministerkonferenz schafft darüber hinaus Möglichkeiten, Zusatzqualifikationen über die berufliche Ausbildung zu erlangen und beruflich Qualifizierten den Hochschulzugang zu ermöglichen. Zusätzlich wird der Hochschulpakt um den Qualitätspakt ,Lehre' ergänzt."

Funktion und Grundlage des Bildungsberichts

Der zum dritten Mal vorgelegte Bildungsbericht als aktuelle Bestandsaufnahme zur Entwicklung des gesamten deutschen Bildungswesens wurde im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Kultusministerkonferenz von einer unabhängigen Wissenschaftlergruppe unter Leitung des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung (DIPF) erstellt. Beteiligt sind das Deutsche Jugendinstitut (DJI), die Hochschul-Informations-System GmbH (HIS), das Soziologische Forschungsinstitut e.V. an der Universität Göttingen (SOFI), das Statistische Bundesamt und die Statistischen 0"mter der Länder. Der Bildungsbericht mit seiner auf Indikatoren gestützten Gesamtschau ist eine verlässliche Grundlage für Zieldiskussionen sowie für politische Entscheidungen und er sorgt für Transparenz im Bildungssystem. Mit dem heute vorgelegten dritten Bericht werden in Kontinuität zu den Bildungsberichten 2006 und 2008 sowohl Veränderungen im zeitlichen Verlauf verdeutlicht als auch aktuelle Entwicklungen im Bildungssystem aufgegriffen.

Den Bericht sowie weiterführende Materialien und Informationen finden Sie im Internet unter www.bildungsbericht.de und unter http://www.bmbf.de/de/6204.php.

 

 

 

 

 

 

 





 
 
 
 
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